Lohnunternehmer

„Lohnunternehmer sind Unternehmer, die gewerbliche Dienstleistungen für andere Unternehmen erbringen. Der entsprechende Prozess wird als Lohnverfahren bezeichnet. Oft wird der Begriff als Synonym für „landwirtschaftlicher Dienstleister“ oder „Dienstleister im ländlichen Raum“ verwendet.“

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Hier erhalten Sie weitere Informationen zu den Tätigkeiten vom Landesverband der Lohnunternehmer in Land- und Forstwirtschaft Schleswig-Holstein e.V.

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