Die Bezeichnung Anerkannter Fachbetrieb stellt eine hohe Auszeichnung der Landesverbände der Lohnunternehmer dar, die unter Mitwirkung der Landwirtschaftskammer vergeben wird. Die Prüfung wird nicht nur als Leistungsnachweis gegenüber der Kundschaft verstanden, sondern auch als eine Art Schwachstellenanalyse bzw. Entwicklungshilfe für den Betrieb. Anregungen, Hinweise und Hilfestellungen durch das Prüfungsgremium im organisatorischen und technischen Bereich tragen dazu bei, die Vorgaben zu erfüllen und Verbesserungen im betrieblichen Ablauf zu realisieren.
Die Auszeichnung zum Anerkannten Fachbetrieb steht für hohe Qualität und Kundenzufriedenheit von Lohnunternehmen im ländlichen Raum. Mit der Anerkennung wird die langjährig erfolgreiche Arbeit eines Lohnunternehmers gewürdigt. Die Überreichung der Auszeichnung erfolgt mit einer Urkunde, dem bundeseinheitlichen Qualitätszeichen und einer öffentlichen Präsentation. Alle bisher in den Landesverbänden Brandenburg und Schleswig-Holstein verliehenen Urkunden werden ohne Einschränkungen als Anerkannter Fachbetrieb eingebunden.