vom 04.05.2010
Am 17. Mai 2010, zwei Monate nach der Verkündigung im Bundesgesetzblatt, tritt die Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer in Kraft. Ziel der Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung ist es für mehr Transparenz und Schutz zu sorgen. Zu diesem Zweck werden auch Lohnunternehmen, als Dienstleistungserbringer, besondere Informationspflichten auferlegt.