vom 24.04.2008
Einstieg als Ausbildungsbetrieb noch unter vereinfachten Bedingungen
möglich.
Noch ist der Einstieg als Ausbildungsbetrieb ohne
großen Aufwand möglich, weil zurzeit die Ausbildereignungsverordnung (AEVO) vom
Gesetzeber ausgesetzt ist.
Wenn die neue AEVO in Kraft tritt, erlangen
Ausbilder erst nach einer mindestens 2-wöchigen Fortbildung mit anschließender
Prüfung die Ausbildereignung.
Die Aussetzung der AEVO (bisheriger Stichtag
31.07.2008) wird um 1 Jahr verlängert und gilt dann für Ausbildungsverträge, die
für den Ausbildungsbeginn im Ausbildungsjahr 2008 / 2009 abgeschlossen werden.
Anschließend soll eine neue AEVO in Kraft treten.
Wir weisen darauf hin,
dass Betriebe, die aufgrund dieser Aussetzung ohne Prüfung in die Ausbildung
einsteigen konnten, künftig grundsätzlich einen Bestandsschutz erlangen.
vom 02.04.2008
Die KfW Förderbank bietet Kredite aus dem ERP-Umwelt- und Energiesparprogramm
zur Anschaffung emissionsarmer schwerer Nutzfahrzeuge an. Die ERP-Kredite sind
durch Mittel des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
(BMVBS) um bis zu 1,5 %-Punkte zusätzlich verbilligt. Alternativ können nicht
rückzahlbare Zuschüsse in Höhe von 2550,- (Basissatz) bis zu maximal 4250.- EUR
beantragt werden.
Gefördert wird die Anschaffung schwerer Nutzfahrzeuge ab 12
Tonnen zulässigem Gesamtgewicht, die ausschließlich für den Güterkraftverkehr
bestimmt sind und die bei der ersten verkehrsrechtlichen Zulassung in der
Bundesrepublik Deutschland einen höheren als den aktuell geltenden
Emissionsstandard erfüllen. Das sind derzeit die Schadstoffklassen EURO Vund EEV
der der Klasse 1.
Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt
werden. Kreditanträge (Programmnummer 226) können Interessierte über
eine durchleitende Bank, Anträge für nicht rückzahlbare Zuschüsse
(Programmnummer 426) direkt bei der KfW stellen