Neuigkeiten im Verband

Weitere Ausbildungsbetriebe gesucht!

vom 24.04.2008

Einstieg als Ausbildungsbetrieb noch unter vereinfachten Bedingungen möglich.

Noch ist der Einstieg als Ausbildungsbetrieb ohne großen Aufwand möglich, weil zurzeit die Ausbildereignungsverordnung (AEVO) vom Gesetzeber ausgesetzt ist.
Wenn die neue AEVO in Kraft tritt, erlangen Ausbilder erst nach einer mindestens 2-wöchigen Fortbildung mit anschließender Prüfung die Ausbildereignung.
Die Aussetzung der AEVO (bisheriger Stichtag 31.07.2008) wird um 1 Jahr verlängert und gilt dann für Ausbildungsverträge, die für den Ausbildungsbeginn im Ausbildungsjahr 2008 / 2009 abgeschlossen werden. Anschließend soll eine neue AEVO in Kraft treten.
Wir weisen darauf hin, dass Betriebe, die aufgrund dieser Aussetzung ohne Prüfung in die Ausbildung einsteigen konnten, künftig grundsätzlich einen Bestandsschutz erlangen.

Förderung von umweltfreundlichen LKW

vom 02.04.2008

Die KfW Förderbank bietet Kredite aus dem ERP-Umwelt- und Energiesparprogramm zur Anschaffung emissionsarmer schwerer Nutzfahrzeuge an. Die ERP-Kredite sind durch Mittel des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) um bis zu 1,5 %-Punkte zusätzlich verbilligt. Alternativ können nicht rückzahlbare Zuschüsse in Höhe von 2550,- (Basissatz) bis zu maximal 4250.- EUR beantragt werden.
Gefördert wird die Anschaffung schwerer Nutzfahrzeuge ab 12 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht, die ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind und die bei der ersten verkehrsrechtlichen Zulassung in der Bundesrepublik Deutschland einen höheren als den aktuell geltenden Emissionsstandard erfüllen. Das sind derzeit die Schadstoffklassen EURO Vund EEV der der Klasse 1.
Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Kreditanträge (Programmnummer 226) können Interessierte über eine durchleitende Bank, Anträge für nicht rückzahlbare Zuschüsse (Programmnummer 426) direkt bei der KfW stellen

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